Beschlussvorlage - 25-2010-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan der Stadt Röbel / Müritz Nr. 18 Tourismusgebiet Röbel Teilgebiet IIIa ( teilweise )
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anke Wedler
- Antragsteller:
- Wedler, Anke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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23.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
1.
die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die weitere touristische Entwicklung im
Tourismusgebiet „An der Müritz“ Teilbereich IIIa und IIIb der Stadt
Röbel/Müritz.
Der Bereich, für den der Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Röbel,
Flur 22 die Flurstücke 19/8 teilweise (tlw.), 20/46 tlw., 20/66, 22/2, 22/68,
22/75, 24/9 und 24/10 tlw. und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine
gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung
der Nutzung des Plangebietes als „Sondergebiet Ferienhausgebiet und
Fremdenbeherbergung“
- die Ordnung der Verkehrserschließung und Erschließung mit Medien der Ver- und
Entsorgung
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. die Beplanung des Bebauungsplangebietes, die verkehrliche Erschließung, die Erschließung mit den Medien der Ver- und Entsorgung, sowie die Realisierung der Bebauung und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen durch den Vorhabenträger entsprechend eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages.
4. die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
5. die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
6. die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen Entwurf zum städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten und der Stadtvertretung zur Bestätigung vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorhabenträger beabsichtigt auf den an der Seebadstraße im Tourismusgebiet An der Müritz gelegenen Flächen (Teilbereich IIIa und b) eine Ferienhausanlage und touristische Infrastruktureinrichtungen zu errichten.
Planungsrechtlich ist dieser Bereich, der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz als „SO F/B – Sondergebiet Ferienhausgebiet und Fremdenbeherbergung“ dargestellt ist, als Außenbereich einzustufen.
Das Gelände (ca. 3 ha) soll nach § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Der Stadt Röbel/Müritz entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten für die Bauleitplanung (einschließlich erforderlicher Fachplanungen), für die Erschließung und die sowie die Realisierung des Vorhabens einschließlich der erforderlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt wird die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger geregelt.
Mit Schreiben vom 24.02.2010 hat der Antragsteller an die Stadt Röbel/Müritz den schriftlichen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt (Anlage) und sich zur Kostenübernahme bereiterklärt. Weiterhin liegt ein Antrag auf Erwerb der Flächen vor.
