Beschlussvorlage - 25-2010-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“ im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach      § 13 BauGB.

2.      Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

3.      Ziel und Zweck der Planung
Überprüfung bzw. Anpassung der Größe des Geltungsbereiches;
Überprüfung und Anpassung der zulässigen Nutzungen;
Überprüfung und Anpassung der Verkehrserschließung und Erschließung des Gebietes mit Medien der Versorgungsträger;

4.      Die Kostenübernahme durch die Investoren ist in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zu regeln.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

6.      Gleichzeitig erfolgt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 25-2008-47, in welchem eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 beschlossen wurde, da hierfür die Grundlage entfallen ist.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die vielfältigen Bemühungen den Teilbereich II (nochmals untergliedert in Teilbereich II a und II b) im Tourismusgebiet als Ganzes zu vermarkten, haben bisher leider nicht zu einem konkreten Ergebnis geführt.

Aktuell liegt ein Kaufantrag für die Grundstücke des Teilbereiches IIb, optional zusätzlich für den Teilbereich IIa vor.

Die Antragsteller beabsichtigen die Anpassung der Erschließung und der Bauflächen nach ihrem speziellen Konzept. In Abstimmung mit der Kreisplanung des Landkreis Müritz ist die Änderung des Bebauungsplanes teilweise notwendig. Hierzu ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB möglich. Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes übernehmen die Antragsteller. Die Regelungen zur Kostenübernahme sollen in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB geregelt werden.

 

Die geplanten Änderungen des Teilbereiches IIb umfassen im Wesentlichen:

 

-          Ausführung der Erschließungsstraße von der Seebadstraße nur bis zur Einmündung der inneren Erschließung des Teilbereiches IIb

-          Erschließung der westlichen Grundstücke des Teilbereiches IIb über Stichstraßen

-          Optimierung der Einzelgrundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen nach den Vorstellungen der Investoren.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

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