Beschlussvorlage - BV-20-2026-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 03 "Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost" der Gemeinde Sietow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr Sietow
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Vorberatung
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Geplant
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Gemeindevertretung Sietow
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Entscheidung
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02.07.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt:
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der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 „Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost“ der Gemeinde Sietow (Stand April 2026) mit der dazugehörigen Begründung inklusive der Anlagen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 „Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost“ der Gemeinde Sietow und die Begründung mit allen dazugehörigen Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
Die Internetseiten zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Der Vorentwurf des Bebauungsplans hatte im Zeitraum vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.11.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf wurde die Planung überarbeitet und die nun vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes erstellt.
Nach der Billigung dieser Unterlagen durch die Gemeindevertretung werden diese erneut den Behörden und sonstigen TöB sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.
Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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