Beschlussvorlage - BV-25-2026-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz billigt die bereits erfolgte Teilnahme am Projektaufruf 2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – SKS-Schwimmbäder“ sowie die fristgerechte Einreichung einer Projektskizze über das Förderportal easy-Online zur Modernisierung und Sanierung der Müritz Therme.

Die Projektskizze umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Sanierung des Daches 
  • Sanierung des Foyers 
  • Sanierung des Umkleidebereiches einschließlich Schränke und Umkleidekabinen
  • Modernisierung der Beheizung des Beckenwassers und der Fußbodenheizung mittels Wärmepumpe
  • Energetische Modernisierung der Gebäudehülle

 

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Sachverhalt

Mit dem am 20. März 2026 veröffentlichten Projektaufruf „SKS-Schwimmbäder“ hat der Bund ein Sonderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung und Sanierung kommunaler Schwimmbäder aufgelegt. Für das Programm stehen bundesweit Fördermittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder einschließlich energetischer Verbesserungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

Die Müritz Therme stellt eine bedeutende öffentliche Sport-, Freizeit- und Gesundheitseinrichtung der Stadt Röbel/Müritz sowie der gesamten Region dar. Sie dient dem Schul- und Vereinssport, dem Schwimmunterricht, der Gesundheitsvorsorge sowie dem Tourismus. Zur langfristigen Sicherung des Betriebes und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität besteht ein Sanierungs- und Modernisierungsbedarf.

Im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates der Röbel-Müritz-Tourismus GmbH am 28.05.2026 haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Geschäftsführer sowie die Gesellschafter auf folgende prioritäre Maßnahmen verständigt:

  • Sanierung des Daches 
  • Sanierung des Foyers 
  • Sanierung des Umkleidebereiches einschließlich Schränke und Umkleidekabinen
  • Modernisierung der Beheizung des Beckenwassers und der Fußbodenheizung mittels Wärmepumpe
  • Energetische Modernisierung der Gebäudehülle

Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Vorliegen einer kommunalen Haushaltsnotlage kann die Förderquote auf bis zu 75 Prozent erhöht werden. Die Stadt Röbel/Müritz befindet sich nach aktueller haushaltsrechtlicher Einstufung nicht in einer Haushaltsnotlage. Daher ist derzeit von einer regulären Förderquote von bis zu 45 Prozent auszugehen.

Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase ist bis spätestens 19. Juni 2026 eine Projektskizze einschließlich eines Ratsbeschlusses über das Förderportal easy-Online einzureichen. Die Einreichung der Projektskizze begründet noch keine Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme. Sollte die Projektskizze positiv bewertet und durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Förderung ausgewählt werden, wird die Stadt Röbel/Müritz in einer zweiten Verfahrensstufe zur Stellung eines qualifizierten Fördermittelantrages aufgefordert. Vor Einreichung des Fördermittelantrages wird ein gesonderter Beschluss der Stadtvertretung zur Durchführung der Maßnahme sowie zur Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel herbeigeführt.

Aufgrund der Frist zur Einreichung der Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 konnte eine vorherige Beschlussfassung der Stadtvertretung nicht erfolgen, da die nächste reguläre Sitzung der Stadtvertretung erst am 23. Juni 2026 stattfindet. Um die Teilnahme am Förderprogramm zu ermöglichen und die Frist des Bundes einzuhalten, wurde die Projektskizze vorbehaltlich der nachträglichen Billigung durch die Stadtvertretung eingereicht. Der vorliegende Beschluss dient daher der nachträglichen Legitimation der Antragseinreichung. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

ca. 1.350.000 EUR Fördermittel 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

ca. 3.000.000 EUR

davon ca. 1.350.000 EUR Fördermittel und

ca. 1.650.000 EUR Eigenmittel

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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