Beschlussvorlage - BV-25-2026-024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung erkennt die Sicherstellung der medizinischen Versorgung als wesentlichen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge an. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt
  • die Voraussetzungen, Chancen und Risiken zur Gründung eines Kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Trägerschaft der Stadt Röbel/Müritz weitergehend zu prüfen und die hierfür erforderlichen Vorbereitungen zu treffen,
  • Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, potenziellen ärztlichen Partnern sowie weiteren relevanten Akteuren fortzuführen,
  • geeignete Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten zu identifizieren und entsprechende Fördermittel einzuwerben,
  • einen mögliche Standorte für das MVZ zu finden sowie
  • eine Markterkundung zur Identifizierung geeigneter externer Dienstleister durchzuführen, die die Stadt bei der Erstellung einer Projektskizze sowie bei der Entwicklung eines Betriebs- und Organisationskonzeptes und der Bewertung der rechtlichen, wirtschaftlichen und personellen Rahmenbedingungen fachlich begleiten können.
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Sachverhalt

Die medizinische Versorgung im Amtsgebiet sowie in der Stadt Röbel/Müritz steht zunehmend vor strukturellen Herausforderungen. Während die allgemeinmedizinische Versorgung innerhalb der Stadt derzeit noch vergleichsweise stabil ist und teilweise bereits Praxisnachfolgen gesichert werden konnten, zeigt sich insbesondere im nicht allgemeinmedizinischen Bereich ein deutlicher Rückgang der Versorgungsangebote. Diese Entwicklung betrifft sowohl die Stadt selbst als auch die amtsangehörigen Gemeinden und entspricht einem bundesweiten Trend.

Die Veränderungen innerhalb der ärztlichen Berufsausübung führen dazu, dass klassische Einzelpraxen insbesondere im ländlichen Raum zunehmend schwerer nachzubesetzen sind. Gleichzeitig bevorzugen junge Ärztinnen und Ärzte heute verstärkt flexible Arbeitsmodelle, insbesondere Anstellungen in Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Nach aktuellen Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung werden insbesondere der Fachkräftemangel im Praxispersonal sowie steigende organisatorische und digitale Anforderungen als wesentliche Herausforderungen genannt.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung bereits frühzeitig mit möglichen kommunalen Handlungsoptionen auseinandergesetzt. In den vergangenen Monaten wurden erste Gespräche geführt, Erfahrungen anderer Kommunen ausgewertet sowie Rahmenbedingungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern erörtert. Darüber hinaus erfolgte ein fachlicher Austausch mit bereits bestehenden kommunalen Trägerstrukturen, unter anderem im Rahmen einer Besichtigung des zum 01.01.2026 gegründeten kommunalen MVZ der Stadt Perleberg.

Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass ein Kommunales MVZ ein möglicher Baustein zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum sein kann. Gleichzeitig handelt es sich um ein komplexes Vorhaben mit erheblichen organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen. Daher soll mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss zunächst die politische Legitimation geschaffen werden, die begonnenen Prüfungen und vorbereitenden Maßnahmen strukturiert fortzuführen.

Der Beschluss stellt ausdrücklich noch keine Entscheidung über die tatsächliche Gründung eines MVZ dar. Vielmehr soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten, Fördermöglichkeiten zu erschließen und konkrete Entscheidungsgrundlagen für die Stadtvertretung vorzubereiten.

Die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie für die zukünftige Entwicklung der Stadt und des gesamten Amtsbereiches. Vor diesem Hintergrund sieht die Stadtverwaltung die weitere vertiefte Prüfung eines kommunalen MVZ als wichtigen strategischen Schritt an.


 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

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Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

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Ertrag/Einzahlung in €            

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Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

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Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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