Beschlussvorlage - BV-25-2026-018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, dass für den öffentlich gewidmeten Straßenbereich Nr. 82 der Stadt Röbel/Müritz
der Straßenname
                                                 "An der Wünnow"
vergeben wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), in der zurzeit
gültigen Fassung, können Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine
eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Der betreffende Straßenbereich befindet sich im Bereich der Stadt
Röbel/Müritz. Es handelt sich hierbei unter der im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel/Müritz geführten Gemeindestraße Nr. 82
(Wirtschaftsweg an der Wünnow beginnend von Ludorfer Weg bis zur Gemeindegrenze) und soll als "An der Wünnow" ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist in der angefügten Karte rot markiert.
Durch die Vergabe des Straßennamens "An der Wünnow" ist die eindeutige, unverwechselbare und verwurzelte Bestimmungsortsangabe
gesichert. Bislang erfolgte noch keine Vergabe eines offiziellen Straßennamens. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 X

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...