Beschlussvorlage - BV-25-2026-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz. Das Plangebiet umfasst ca. 25 ha.

Die geplanten Änderungsflächen sind in beiliegender Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

  1. Ziel und Zweck der Planung ist die Überprüfung der bisherigen Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes in der genannten Änderungsfläche und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftig beabsichtigte städtebauliche Entwicklung. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebiets „Agri-Photovoltaik, Speicher und Umspannwerke“  geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in dem ausgewiesenen Geltungsbereich erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-Photovotaikanlage mit Batteriespeicher und Umspannwerken" der Stadt Röbel/Müritz (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
  1. Der Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz von der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

Die Beauftragung und Kostentragung der Planung für die 3. Änderung des Flächennutzungplanes erfolgt durch den Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Agri-Photovotaikanlage mit Batteriespeicher und Umspannwerken" der Stadt Röbel/Müritz.

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Sachverhalt

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Agri-Photovotaikanlage mit Batteriespeicher und Umspannwerken" der Stadt Röbel/Müritz ist festzustellen, dass das geplante Vorhaben gegenwärtig nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Flächen für Landwirtschaft) entspricht und somit das Entwicklungsgebot nach § 8 BauGB, nach dem Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, derzeit nicht gegeben ist.

Aus diesem Grund bedarf der wirksame Flächennutzungsplan, parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Agri-Photovotaikanlage mit Batteriespeicher und Umspannwerken", einer Änderung hinsichtlich der geplanten Entwicklung des Gebietes (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 148-

156, 157/21, 157/25 der Flur 15 sowie das Flurstück 274/19 der Flur 19 in der Gemarkung Röbel. Das Flurstück 157/25 der Flur 15 ist von der 3. Änderung des Flächennutzungsplans ausgenommen, da diese im aktuellen bereits als Sondergebiet “Solarenergie” dargestellt ist. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächenutzungsplans umfasst folglich lediglich die übrigen Flurstücke.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

                         

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung        

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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