Beschlussvorlage - BV-25-2026-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 16 "Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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03.06.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
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der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor“ der Stadt Röbel/Müritz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand 22.05.2026) gebilligt.
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der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung mit allen dazugehörigen Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs 2 BauGB ist durchzuführen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat mit Beschluss vom 11.09.2025 das förmliche Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Sondergebiet Einkaufszentrum Mirower Straße / Am Mühlentor“ eingeleitet.
Durch das beauftragte Planungsbüro wurden die nunmehr vorliegenden Entwurfsunterlagen mit Stand 22.05.2026 ausgearbeitet.
Nach der Billigung dieser Unterlagen durch die Stadtvertretung wird im Rahmen des förmlichen Bauleitplanverfahrens die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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748,5 kB
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