Beschlussvorlage - BV-25-2026-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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03.06.2026
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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09.06.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.06.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), in der zurzeit
gültigen Fassung, können Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine
eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten. Der betreffende Straßenbereich befindet sich im Bereich der Stadt
Röbel/Müritz. Es handelt sich hierbei unter der im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel/Müritz geführten Gemeindestraße Nr. 82
(Wirtschaftsweg an der Wünnow beginnend von Ludorfer Weg bis zur Gemeindegrenze) und soll als "An der Wünnow" ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist in der angefügten Karte rot markiert.
Durch die Vergabe des Straßennamens "An der Wünnow" ist die eindeutige, unverwechselbare und verwurzelte Bestimmungsortsangabe
gesichert. Bislang erfolgte noch keine Vergabe eines offiziellen Straßennamens.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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522,6 kB
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