Beschlussvorlage - BV-04-2026-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solaranlage Kiesgrube Wackstow" der Gemeinde Bütow und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Karoline Kassner
- Beteiligt:
- Bauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Bütow
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.05.2026
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:
- der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt zukünftig die Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow“.
- die Änderung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow.
Der Geltungsbereich (Größe 9,36ha/ zuvor 9,90 ha – siehe Anlage 1) umfasst in der Gemarkung Wackstow, Flur 1, die Flurstücke:
- 7/10 teilweise (tlw.), 7/11 tlw, 8/3 tlw (hier: geringfügige Veränderung auf Grund von Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht)
- 9/2 tlw., 19/17 tlw. und
- 19/19 tlw. (Veränderung auf Grund von Herausnahme des öffentlich gewidmeten Weges aus dem Geltungsbereich)
-
der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow “ der Gemeinde Bütow (Stand 20.04.2026) mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Stand 04.03.2026) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
-
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04 „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
-
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
-
die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Mit Beschluss (BV-04-2024-003) vom 01.02.2024 wurde das förmliche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solaranlage Kiesgrube Wackstow“ der Gemeinde Bütow förmlich eingeleitet.
Ein Projektentwickler hatte bei der Gemeinde Bütow die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt und beabsichtigte, das geplante Vorhaben nach dem Aufstellungsbeschluss an einen Vorhabenträger/ Betreiber abzugeben. Das Projekt wurde im Jahr 2025 an den neuen Vorhabenträger übergeben.
Eine Planungsanzeige wurde am 05.10.2023 vom Amt Röbel-Müritz beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seeplatte eingereicht. Entsprechend des eingegangenen Zwischenbescheides vom 25.10.2023 ist die Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar, wenn die bergbaulich beanspruchten Teilflächen aus der Bergaufsicht entlassen werden und eine Änderung des Hauptbetriebsplans erfolgt ist. Die Entlassung der entsprechenden Flächen aus der Bergaufsicht und die Änderung des Hauptbetriebsplans sind im Jahr 2025 erfolgt.
Das Planungsbüro des Vorhabenträgers hat nun den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erarbeitet. Mit der Erarbeitung des Vorentwurfs wurde eine Anpassung des Geltungsbereichs vorgenommen.
Der die zukünftige Photovoltaikanlage querende und öffentlich gewidmete Weg wurde aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans herausgenommen (Veränderung im Bereich des Flurstücks 19/19, Flur 1, Gemarkung Wackstow).
Weiterhin wurden geringfügige Anpassungen im Bereich der Flurstücke 7/10, 7/11 und 8/3 der Flur 1, Gemarkung Wackstow, auf Grund der Herausnahme der Flächen aus der Bergaufsicht, vorgenommen.
Nunmehr kann das förmliche Bauleitplanverfahren nach der Billigung des vorliegenden Vorentwurfsstandes durch die Gemeindevertretung eingeleitet werden.
Es erfolgen nach ortsüblicher Bekanntmachung eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
624,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
6,2 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
