Beschlussvorlage - BV-04-2026-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow bestimmt als Tag der Bürgermeisterneuwahl in der Gemeinde Bütow den 20.09.2026. Eine eventuelle Stichwahl findet am 04.10.2026 statt.

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Sachverhalt

Am 31.03.206 wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses festgestellt, dass zur Bürgermeisterwahl am 31.05.2026 keine Wahlvorschläge eingegangen sind. Folglich wurde der Wahltermin abgesagt.

 

Danach folgte in der Gemeindevertretersitzung am 16.04.2026 die Wahl das Bürgermeisters aus den Mitgliedern der Gemeindevertretung. Es wurde kein Wahlvorschlag benannt.

 

Nach Rücksprache mit dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt kann, wenn sich niemand für die Kandidatur des Bürgermeisters aus der Mitte der Gemeindevertretung findet, die Wahl einer Bürgermeisterin /eines Bürgermeisters gemäß den Bestimmungen des LKWG erneut vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Der Tag der Wahl wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Gleichzeitig ist über den Tag einer möglichen Stichwahl zu entscheiden. Wahltag ist immer ein Sontag. Die Stichwahl findet zwei Wochen später statt.

 

Unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Veröffentlichung, Wahlbewerbung, Auslegung Wählerverzeichnis usw. ist als Wahltag der 20.09.2026 (gleichzeitig mit der Landtagswahl) und als Tag einer eventuellen Stichwahl der 04.10.2026 möglich.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

…ca. 1.000

 x

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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