Beschlussvorlage - BV-20-2026-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung eines Termins für die Bürgermeisterneuwahl in der Gemeinde Sietow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ulrike Bahle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sietow
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Entscheidung
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23.04.2026
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Sachverhalt
Der Bürgermeister der Gemeinde Sietow, Herr Frank Etzold, hat mit Mitteilung vom 26.02.2026 erklärt, dass er sein Amt zum 05.05.2026 niederlegt. Gem. § 44 Abs. 10 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V findet in diesem Fall für die restliche Wahlperiode eine Wahl aus besonderem Anlass statt. Die Wahl einschließlich eventueller Stichwahl muss spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl erfolgt sein.
Der Tag der Wahl wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Gleichzeitig ist über den Tag einer möglichen Stichwahl zu entscheiden. Wahltag ist immer ein Sontag. Die Stichwahl findet zwei Wochen später statt.
Unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Veröffentlichung, Wahlbewerbung, Auslegung Wählerverzeichnis usw. ist als Wahltag der 20.09.2026 (gleichzeitig mit der Landtagswahl) und als Tag einer eventuellen Stichwahl der 04.10.2026 möglich.
