Beschlussvorlage - BV-20-2026-011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow bestimmt als Tag der Bürgermeisterneuwahl in der Gemeinde Sietow den 20.09.2026. Eine eventuelle Stichwahl findet am 04.10.2026 statt.

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Sachverhalt

Der Bürgermeister der Gemeinde Sietow, Herr Frank Etzold, hat mit Mitteilung vom 26.02.2026 erklärt, dass er sein Amt zum 05.05.2026 niederlegt. Gem. § 44 Abs. 10 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V findet in diesem Fall für die restliche Wahlperiode eine Wahl aus besonderem Anlass statt. Die Wahl einschließlich eventueller Stichwahl muss spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl erfolgt sein.

Der Tag der Wahl wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Gleichzeitig ist über den Tag einer möglichen Stichwahl zu entscheiden. Wahltag ist immer ein Sontag. Die Stichwahl findet zwei Wochen später statt.

Unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Veröffentlichung, Wahlbewerbung, Auslegung Wählerverzeichnis usw. ist als Wahltag der 20.09.2026 (gleichzeitig mit der Landtagswahl) und als Tag einer eventuellen Stichwahl der 04.10.2026 möglich.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

…ca. 500 – 1.000

 x

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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