Beschlussvorlage - BV-18-2026-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Erschließung des Claassee-Quartiers in Rechlin-Nord
Beschluss über die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Planungsleistung zur Erschließung der Stromversorgung - Mittelspannung in den Leistungsphasen 1-2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Seidel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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30.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
- Für das Bauvorhaben „Öffentliche Erschließung des Claassee-Quartiers“ ist für die Planungsleistung zu „Erschließung Stromversorgung Mittelspannung“ gemäß HOAI §55 Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen in den Leistungsphasen 1 und 2 das Vergabeverfahren einzuleiten und unter Beachtung der geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Rechlin plant die öffentliche Erschließung des Claassee-Quartiers in Rechlin-Nord.
Nach Beratungen mit der EDIS ist für die Erschließung des ehemaligen Materialdepots mit Mittelspannung eine Planung in den Leistungsphasen 1 – Grundlagenermittlung- und Leistungsphase 2 – Vorplanung – seitens der Gemeinde zu erbringen. Auf Grundlage dieser ermittelten Daten kann die EDIS dann erst Ihre Planung zur Erweiterung des Stromnetzes in diesem Gebiet fortführen.
Die Kosten für die Planung wurden unter Anwendung der HOAI 2021 auf Basis der geschätzten Baukosten auf ca. 12.000,00 € netto ermittelt.
Laut Kostenschätzung vom Planungsbüro Niemann, Schult & Partner mit Datum vom 04.05.2022 wurde für alle erforderlichen Planerleistungen Kosten in Höhe von 1.210.000,00 € netto geschätzt. Aufgrund dieser Größe (oberhalb des Schwellenwertes von 216.000,00 €netto) wurden die Fachplanungen für die Ingenieurbauwerke, Straßenplanung sowie die Baufeldentrümmerung EU-weit ausgeschrieben und vergeben. Aufgrund der vorliegenden Angebote der bereits beauftragten Planer wurden die Summe dieser Kostengruppe (KG700) auf 1.019.480,56 € netto aktualisiert.
Laut § 7 der Vergabeverordnung, die die Vergaben öffentlicher Auftraggeber oberhalb des Schwellenwertes regelt, kann der Auftraggeber ein Los bei dem der geschätzte Nettowert unter 80.00,00 € liegt und 20% des Gesamtwertes nicht überschreitet bei der Vergabe abweichen:
- Geschätzter Nettowert= 12.000,00 € < 80.000,00 €
- Gesamtwert KG700=1.019.480,56 € x 20%= 203.896,11 € < 12.000,00 €
Daher kann die Leistung in einem nationalen Vergabeverfahren unter Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt werden.
Das zu erwartende Auftragsvolumen für die gesamten Planungsleistungen im Jahr 2026 wird auf 282.200,- € Brutto geschätzt. Bei Vorlage eines positiven Zuwendungsbescheids wird die Summe im Haushalt der Gemeinde Rechlin für das Jahr 2026 zur Verfügung gestellt.
