Beschlussvorlage - BV-18-2026-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Rechlin uneingeschränkte Entlastung.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Rechlin hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 19.03.2026 gemäß § 3 a des Kommunalprüfungsgesetzes geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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