Beschlussvorlage - BV-18-2026-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Rechlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Sylvia Weber
- Antragsteller:
- Weber, Silvia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss Rechlin
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Vorberatung
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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30.03.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2021 gemäß
§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2021 27.422.752,04 €.
Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2021 3.374.954,59 €.
Ergebnishaushalt
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -1.241.160,58 €. Es erfolgte eine Entnahme aus der kameralen Sonderrücklage in Höhe von 2.839,98 € für das Heizhaus für Grundstücksunterhaltungskosten. Weiterhin wurden 262.549,99 € (Zuweisungen Grundzentrum) und 253.933,87 € (Infrastrukturpauschale) aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen nach § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V entnommen. Nach § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik M-V wurden nochmals 267.592,43 € aus der allgemeinen Kapitalrücklage entnommen. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt dann -454.244,31 €.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).
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Ergebnishaushalt |
Betrag |
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1. |
Vorträge aus Vorjahren (Stand 31.12.2020)
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454.244,31 € |
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2. |
Jahresergebnis 2021 lfd. Jahr |
-454.244,31 € |
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3. |
Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2021 |
0,00 € |
Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Jahres 2021 beträgt -1.228.931,02 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von -80.598,97 €. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.
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Finanzhaushalt |
Betrag |
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1. |
Laufende Ein- und Auszahlungen (Stand 31.12.2020)
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4.115.500,45 € |
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2. |
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2021
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-1.228.931,02 € |
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3. |
Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2021
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-80.598,97 € |
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4. |
Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2021
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2.805.970,46 € |
Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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