Beschlussvorlage - BV-18-2026-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Gemeinde Rechlin. Der Jahresfehlbetrag beträgt -454.244,31 €.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2021 gemäß

§ 3 a Kommunalprüfungsgesetz zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2021              27.422.752,04 €.

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2021      3.374.954,59 €.

 

Ergebnishaushalt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -1.241.160,58 €. Es erfolgte eine Entnahme aus der kameralen Sonderrücklage in Höhe von 2.839,98 € für das Heizhaus für Grundstücksunterhaltungskosten. Weiterhin wurden 262.549,99 € (Zuweisungen Grundzentrum) und 253.933,87 € (Infrastrukturpauschale) aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen nach § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V entnommen. Nach § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik M-V wurden nochmals 267.592,43 € aus der allgemeinen Kapitalrücklage entnommen. Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt dann -454.244,31 €.

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren erreicht (§ 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik).

 

Ergebnishaushalt

Betrag

1.

Vorträge aus Vorjahren

(Stand 31.12.2020)

 

454.244,31 €

2.

Jahresergebnis 2021 lfd. Jahr

 -454.244,31 €

3.

Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt 31.12.2021 

0,00 €

 

Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen des Jahres 2021 beträgt -1.228.931,02 €. Kredittilgungen erfolgten in Höhe von -80.598,97 €. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren erreicht.

 

Finanzhaushalt 

Betrag

1.

Laufende Ein- und Auszahlungen

(Stand 31.12.2020)

 

4.115.500,45 €

2.

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2021

 

-1.228.931,02 €

3.

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen 2021

 

-80.598,97 €

4.

Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 31.12.2021

 

2.805.970,46 €

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss 2021 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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