Beschlussvorlage - BV-04-2026-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt, den Nachbarschaftsfahrdienst e.V. Elde Quellgebiet, Dudel 1, 17207 Bollewick auch im Jahr 2026 finanziell zu unterstützen.

Es wird ab 01.01.2026 eine monatliche Unterstützung in Höhe von 50,00 € gezahlt.

Die monatliche Unterstützung ist befristet für das Jahr 2026.
 

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Sachverhalt

Der Nachbarschaftsfahrdienst e.V. Elde Quellgebiet stellt seit mehreren Jahren ein wichtiges Instrument im Mobilitätsangebot für die Bevölkerung im Amtsbereich des Amtes Amt Röbel-Müritz dar.

Aufgrund der Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum wird das Angebot stark genutzt. Insbesondere ältere Menschen profitieren vom Fahrdienst, da damit weiterhin Wege z.B. zum Arzt, zu Behörden oder zu Einkaufsmöglichkeiten umgesetzt werden können. Der Fahrdienst trägt somit wesentlich dazu bei, ein Stück Eigenständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten.

Darüber hinaus wird das Angebot auch von Familien und Kindern genutzt. Beispielsweise nutzen Kita-Kinder den sogenannten „Elli Bus“ für Fahrten zur Therme oder zu thematischen Veranstaltungen. Damit leistet der Verein auch einen Beitrag zur Erweiterung von Freizeit- und Bildungsangeboten für Familien.

Der Trend der Fahrgastzahlen ist weiterhin steigend, was die Bedeutung und die Akzeptanz des Angebotes deutlich unterstreicht.

Der Verein arbeitet auf ehrenamtlicher Basis. Ohne die finanzielle Unterstützung der Gemeinden wäre die Aufrechterhaltung des besonderen Angebotes in dieser Form nicht möglich.

Mit der Unterstützung des Vereins leistet die Gemeinde Bütow einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Mobilität und zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum.

Für die Einhaltung aller erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Genehmigungen ist ausschließlich der Nachbarschaftsfahrdienst e.V. Elde Quellgebiet zuständig. Zwischen der Gemeinde Bütow und dem Nachbarschaftsfahrdienst e.V. Elde Quellgebiet ist eine Vereinbarung über die Unterstützung im Jahr 2026 abzuschließen.

Der Verein muss einen Verwendungsnacheis über den ordnungsgemäßen Einsatz der finanziellen Unterstützung bis zum 31.01.2027 beim Amt Röbel-Müritz einreichen. Über eine finanzielle Unterstützung in den Folgejahren wird zu gegebener Zeit erneut in der Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow abgestimmt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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