Beschlussvorlage - BV-25-2026-014
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung der Arbeitsgruppe „Erneuerbare Energien/Nahwärmenetz Röbel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Matthias Radtke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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24.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Neubesetzung der Arbeitsgruppe "Erneuerbare Energien/Nahwärmenetz Röbel" auf Grundlage der nachfolgend aufgeführten gemeinsamen Wahlvorschlagsliste.
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Mitglieder |
Benannt durch |
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Fiedler, Jens |
Zählgemeinschaft CDU/Mencwel |
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Schatull, Martin |
Zählgemeinschaft CDU/Mencwel |
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Hahn, Olaf |
Fraktion Bürger für Röbel |
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Klenz, Florian |
Fraktion Bürger für Röbel |
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Westerkamp, Steffen |
Fraktion SPD |
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Müller, Matthias |
Fraktion SPD |
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Hagen, Torsten |
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
Sachverhalt
Im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung am 6. Juni 2023 wurde die Gründung der Arbeitsgruppe "Erneuerbare Energien/Nahwärmenetz Röbel" beschlossen.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 24. September 2024 wurde folgende Änderung hinsichtlich der Besetzung der Arbeitsgruppe beschlossen: "Die Arbeitsgruppe besteht aus sieben Mitgliedern. Davon sind neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied und Vorsitzenden sechs Mitglieder Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter. Die Fraktionen/Zählgemeinschaften können anstelle ihres jeweiligen Mitglieds eine sachkundige Einwohnerin oder einen sachkundigen Einwohner in die Arbeitsgruppe entsenden."
Auf Grundlage einer gemeinsamen Wahlvorschlagsliste wurde die Arbeitsgruppe letztmalig am 24. September 2024 neu besetzt.
Mit E-Mail vom 15. Feburar 2026 hat der Stadtpräsident mitgeteilt, dass nach interner Abstimmung der Fraktionen eine Neubesetzung der Arbeitsgruppe erfolgen soll. Die Fraktionen haben sich hierzu erneut auf eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste verständigt.
Die Zählgemeinschaft und die Fraktionen haben sich auf eine gemeinsame Wahlvorschlagsliste verständigt. Über diese ist durch Beschluss der Stadtvertretung abzustimmen.
Die Neubesetzung erfolgt mit Wirkung ab Beschlussfassung.
