Beschlussvorlage - BV-25-2026-011
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Matthias Radtke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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24.02.2026
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Sachverhalt
Die derzeit geltende Hauptsatzung der Stadt Röbel/Müritz vom 16. Juli 2024 regelt in § 6 Abs. 1 und Abs. 2 eine feste zahlenmäßige Aufteilung der Ausschusssitze zwischen Mitgliedern der Stadtvertretung und sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Diese starre Quotierung schränkt den Handlungsspielraum der Stadtvertretung im Rahmen des Zuteilungs- und Benennungsverfahrens erheblich ein. Zwar ist die bestehende Regelung rechtlich zulässig, sie führt jedoch in der praktischen Anwendung zu Unsicherheiten.
Mit der vorgesehenen Änderung wird die verpflichtende Aufteilung in eine Kann-Regelung überführt. Dadurch wird der Stadtvertretung ein größerer Gestaltungsspielraum bei der Ausschussbesetzung eingeräumt, ohne die Möglichkeit der Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner einzuschränken.
Ziel der Änderung ist es, Rechtssicherheit zu erhöhen und zugleich mehr Flexibilität im Besetzungsverfahren zu ermöglichen.
Die Änderung der Hauptsatzung ist bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und tritt nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Stadt Röbel/Müritz vom 16. Juli 2024, veröffentlicht im Müritz-Anzeiger Nr. 17 vom 17. August 2024, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die beratenden Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus neun Mitgliedern zusammen. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können unter Beachtung des § 36 Absatz 5 Satz 1, 4, 5 und 6 KV M-V durch die Stadtvertretung in die beratenden Ausschüsse berufen werden. Jedes Ausschussmitglied hat eine Stellvertretung.
2. § 6 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Der Finanzausschuss setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner können unter Beachtung des § 36 Absatz 5 Satz 1, 4, 5 und 6 KV M-V durch die Stadtvertretung in den Finanzausschuss berufen werden. Jedes Ausschussmitglied hat eine Stellvertretung.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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55,8 kB
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2
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öffentlich
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51,8 kB
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