Beschlussvorlage - BV-02-2026-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Bollewick uneingeschränkte Entlastung.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Bollewick hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 24.02.2026 gemäß § 3 a des Kommunalprüfungsgesetzes geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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