Beschlussvorlage - BV-20-2026-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Sietow. Die geänderte Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Sachverhalt

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Sietow vom 13. August 2024, veröffentlicht im

Müritz-Anzeiger Nr. 18 vom 31. August 2024, zuletzt geändert durch die 1. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung vom 07.11.2025, veröffentlicht im Müritz-Anzeiger

Nr. 25 vom 06.12.2025 wird wie folgt geändert:

 

1. § 6 Bürgermeisterin oder Bürgermeister / Stellvertreterinnen oder

Stellvertreter wird wie folgt ergänzt:

 

Der Absatz (5) wird zum Paragraphen ergänzt:

 

(5) Verpflichtungserklärungen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze in Höhe von

3.000,- € (netto) bzw. bei wiederkehrenden Leistungen bis zu einer Wertgrenze in

Höhe von 500,- € (netto) können von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister

allein bzw. durch eine von ihr beauftragte bedienstete Person des Amtes in einfacher

Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt

diese Wertgrenze bei 3.000,- € (netto).

 

Erklärung: In der konstituierenden Sitzung am 24.07.2024 wurde der Absatz, der besagt, dass Verpflichtungserklärungen bis zu bestimmten Wertgrenzen in einfacher Schriftform auszufertigen sind, gestrichen. Dies hat zur Folge, dass alle Verpflichtungserklärungen der Gemeinde Sietow von dem Bürgermeister sowie einem seiner Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen sind. Dies ist in der Praxis unüblich. Nach § 39 Abs. 3a S. 3 KV M-V kann die Hauptsatzung Wertgrenzen bestimmen, bis zu denen es dieser Formvorschrift ganz oder teilweise nicht bedarf.

Die Änderung der Hauptsatzung ist bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und tritt nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

……………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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