Beschlussvorlage - BV-04-2026-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow bestimmt als Tag der Bürgermeisterneuwahl in der Gemeinde Bütow den 31.05.2026. Eine eventuelle Stichwahl findet am 14.06.2026 statt.

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Sachverhalt

Der Bürgermeister der Gemeinde Bütow, Herr Manfred Semrau, hat mit Mitteilung vom 19.01.2026 erklärt, dass er sein Amt zum 01.02.2026 niederlegt. Gem. § 44 Abs. 10 Satz 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V findet in diesem Fall für die restliche Wahlperiode eine Wahl aus besonderem Anlass statt. Die Wahl einschließlich eventueller Stichwahl muss spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl erfolgt sein.

Der Tag der Wahl wird von der Gemeindevertretung bestimmt. Gleichzeitig ist über den Tag einer möglichen Stichwahl zu entscheiden. Wahltag ist immer ein Sontag. Die Stichwahl findet zwei Wochen später statt.

Unter Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für Veröffentlichung, Wahlbewerbung, Auslegung Wählerverzeichnis usw. ist als Wahltag der 31.05.2026 und als Tag einer eventuellen Stichwahl der 14.06.2026 möglich.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

…ca. 1.000

 x

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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