Beschlussvorlage - BV-05-2026-004
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 "Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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03.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof" der Gemeinde Fincken (Stand 20.01.2026) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 20.01.2026) inklusive der Anlagen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof” der Gemeinde Fincken und die Begründung mit allen dazugehörigen Anlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
Die Internetseiten zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 29.11.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof eingeleitet.
Ein Antrag auf Zielabweichung für das Bauleitplanverfahren wurde beim Ministerium eingereicht und mit Bescheid vom 27.11.2024 liegt eine Zustimmung zu der beabsichtigten Bauleitplanung und die Zulassung der Zielabweichung von den raumordnerischen Vorgaben vor.
Nach Bestätigung des Verfahrensstandes Entwurf erfolgen als nächste durchzuführende Verfahrensschritte nach dem BauGB die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Planes mit der Begründung im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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