Beschlussvorlage - BV-18-2025-039
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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18.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
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die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 31 „Solarpark Roggentiner Rollfeld“.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in beiliegendem Übersichtsplan dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung:
Darstellung eines Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ anstelle der bisherigen Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ im Umgriff der Flurstücke 10/21, 12/2 und 12/3 der Flur 6, Gemarkung Rechlin
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der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
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der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rechlin (Stand 09.12.2025) und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Rechlin verfügt seit 2011 über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Darin ist der für die Entwicklung des „Solarpark Roggentiner Rollfeld“ beabsichtigte Bereich als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Da sich Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickeln sollen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Gesuch des Vorhabenträgers eingeleitet und dieser übernimmt alle damit im Zusammenhang stehenden Planungskosten.
Nach Billigung des Planungsstandes Vorentwurf durch die Gemeindevertretung werden die nach Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Weiterhin erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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695,1 kB
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