Beschlussvorlage - BV-25-2025-056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz strebt die Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ an und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob bis zum 15. Januar 2026 eine oder mehrere Projektskizzen für die Sanierung der Sporthalle am Gotthunskamp sowie für die Sanierung des Friesensportplatzes einschließlich des Sportplatzgebäudes über das Förderportal easy-Online eingereicht werden können.

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Sachverhalt

Mit dem am 16. Oktober 2025 veröffentlichten Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ wurde ein neues Förderprogramm des Bundes geschaffen, das Kommunen bei der Sanierung ihrer Sportinfrastruktur unterstützt. Förderfähig sind umfassende investive Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Sportstätten mit einem Investitionsvolumen ab 250.000 Euro bis maximal 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich regulär mit bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei Kommunen in bestätigter Haushaltsnotlage kann die Förderquote auf bis zu 75 Prozent steigen.

 

Für die Stadt Röbel/Müritz ist aufgrund ihrer aktuellen haushaltsrechtlichen Einstufung nach RUBIKON („Grün“) nicht von einer Haushaltsnotlage auszugehen. Daher ist im Falle einer Förderzusage voraussichtlich von einer maximalen Förderquote von 45 Prozent auszugehen. Ein erhöhter Fördersatz kommt nur bei einer kommunalen Haushaltsnotlage in Betracht, die derzeit nicht vorliegt.

 

Das Förderverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe muss bis spätestens 15. Januar 2026 eine Projektskizze über das Portal easy-Online eingereicht werden. Wird die Skizze vom Fördermittelgeber positiv bewertet und zur Förderung vorgesehen, wird die Stadt Röbel/Müritz in der zweiten Stufe vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aufgefordert, einen qualifizierten Fördermittelantrag einzureichen.

 

Vor Einreichung des qualifizierten Fördermittelantrags wird – sofern es die vom BBSR vorgegebenen Fristen zulassen – ein gesonderter Beschluss der Stadtvertretung herbeigeführt, mit dem über die endgültige Durchführung der Maßnahme und die Bereitstellung der kommunalen Mittel entschieden wird.

 

Bei den in Betracht kommenden Maßnahmen handelt es sich um Investitionen, die in den kommenden Jahren ohnehin geplant sind um die Qualität der kommunalen Sportstätten der Stadt Röbel/Müritz zu halten. Sowohl bei der Sporthalle am Gotthunskamp als auch beim Friesensportplatz bestehen absehbare Modernisierungs- und Erneuerungsbedarfe, deren Umsetzung perspektivisch unumgänglich ist. Dazu zählen insbesondere bei der Sporthalle die Erneuerung der technischen Anlagen sowie der Umkleide- und Sanitärbereiche einschließlich energetischer Verbesserungen. Beim Friesensportplatz betrifft dies unter anderem die Erneuerung des Kunstrasenplatzes, der Tartanbahn, der Flutlichtanlage sowie die technische und energetische Sanierung des Sportplatzgebäudes.

 

Die Einreichung einer Projektskizze dient daher dazu, bereits heute geplante künftige Investitionen bestmöglich mit Bundesmitteln zu untersetzen. Die Teilnahme am Programm bietet die Gelegenheit, notwendige Maßnahmen früher und kosteneffizienter umzusetzen. Sollte eine Projektskizze positiv bewertet werden, kann dies – abhängig vom Umfang der Förderanträge – gegebenenfalls zu einem Haushaltsnachtrag im Jahr 2026 führen, über den die Stadtvertretung gesondert zu befinden hat.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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