Beschlussvorlage - BV-25-2025-050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die Aufnahme des Reprädikatisierungsverfahrens zum „Erholungsort“. Die Stadtverwaltung wird entsprechend des Antragsverfahrens (siehe Anlage Information Anerkennung Erholungsort) mit der Antragstellung beauftragt.

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Sachverhalt

Die staatliche Anerkennung ist nach § 8 Absatz 5 Kurortgesetz M-V für eine Dauer von 30 Jahren festgeschrieben. Die Anerkennung mit dem Prädikat „Erholungsort“ der Stadt Röbel/Müritz läuft am 23.02.2028 aus. Für eine erneute Anerkennung als Erholungsort ist eine Antragsstellung durch die Gemeinde bei der zuständigen Anerkennungsbehörde (Wirtschaftsministerium) und das Durchlaufen eines entsprechenden Anerkennungsverfahrens notwendig. Der Antrag erfolgt formlos.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 X

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

57502/56251000

Ertrag/Einzahlung in €            

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

ca. 8.000 €

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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