Beschlussvorlage - BV-04-2025-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt einen investiven Zuschuss für die Beschaffung von zwei Stelen im Wert von jeweils 13.325,62 € zur Aufstellung auf den kirchlichen Friedhöfen Bütow und Karchow.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die Deckung des außerplanmäßigen Zuschusses aus den nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln für die Planungsleistungen des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses Leizen/Dambeck (Produktkonto 12601.78522000). 

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Sachverhalt

Es werden zwei Stelen jeweils im Wert von 13.325,62 € inkl. Lieferung und fachgerechter Versetzung laut Angebot 2025/074 vom 07.11.2025 von der Firma Steinmetzbetrieb Tom Nitz durch die Kirche beschafft.

Diese werden für der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Massow auf den kirchlichen Friedhöfen Bütow und Karchow bezuschusst.

 

Die Finanzierung des außerplanmäßigen Zuschusses erfolgt aus den nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln für die Planunsgleistungen des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses Leizen/Dambeck (Produktkonto 12601.78522000). Hier wurden 40.000 Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt. Nach Abrechnung der bereits erfolgten Planungsleistungen stehen hier noch 35.372,73 Euro zur Verfügung.

 

Die Beauftragung der Leistung erfolgt durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Massow.

Laut der Einigung der Gemeindevertretung Bütow vom 13.11.2025 wird die finale Abstimmung zur Setzung der Anlagen in Absprache zwischen der Kirchgemeinde und dem Bürgermeister erfolgen.

Die Gemeinschaftsgrabstellen sollen auf beiden Friedhöfen (Bütow und Karchow) zeitgleich entstehen und jeweils 15 Gräber enthalten.

Die Beschaffung und Errichtung der Grabanlage wird von der Gemeinde Bütow bezuschusst. Die Kosten hierfür trägt im kompletten Umfang die Gemeinde Bütow. Nachträgliche Kosten durch eventuellen Diebstahl oder Zerstörung trägt die Gemeinde Bütow ebenfalls. Die Angehörigen müssen die Kosten für Gravuren auf den angebrachten Granitplatten tragen. Die Kosten für den Friedhofplatz bleiben davon unberührt.

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stelen auf Grund und Boden aufgestellt werden, welcher nicht im Eigentum der Gemeinde steht.

Es ist ein Vertrag mit der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Massow über die Verwaltung, jährliche Prüfung und Unterhaltung abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

26.651,24 €

 x

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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