Beschlussvorlage - BV-05-2025-022
Grunddaten
- Betreff:
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Satzungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 "Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
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aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.03.2025 (GVBl. M-V S. 130, 136) beschließt die Gemeindevertretung Fincken die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
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die Begründung wird gebilligt.
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die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solaranlage Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken wurden die nach Baugesetzbuch erforderlichen Verfahrensschritte durchgeführt.
Der Satzungsbeschluss stellt den Abschluss des Planungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dar.
Da die Gemeinde Fincken nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist die Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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