Beschlussvorlage - BV-13-2025-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt, zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) für Windenergiegebieten in der Fassung von September 2025 folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Entwurf der Stellungnahme (siehe Anlage 1).

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Sachverhalt

Nach dem Beschluss zur Teilfortschreibung des RREP im Programmsatz 6.5(5) im Jahr 2012 folgten drei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung (2016/2017, 2018 und 2021). Bevor die letzte Beteiligungsstufe abgeschlossen werden konnte, gab es umfangreiche Änderungen des rechtlichen Rahmens in Bezug auf die planerische Herangehensweise und des Flächenanteils der Windenergiegebiete. Auf Grund dessen ging der Planungsverband in die Vorentwurfsphase zurück.

 

In der 58. Verbandsversammlung vom 27.11.2023 wurde der Vorentwurf per Beschluss VV 3/23 freigegeben. Danach erfolgt die Beteiligung der in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 15.03.2024. Die öffentlichen Stellen hatten die Gelegenheit, Informationen über geplante oder bestehende Planungen und Maßnahmen, sowie weitere für die Abwägung zweckdienliche Informationen zu übermitteln.

 

Am 18. September 2025 wurde auf der 63. Verbandsversammlung mit dem Beschluss VV 2/25 der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes sowie der Entwurf des Umweltberichtes für die Beteiligung nach § 9 Absatz 2 ROG freigegeben. Gem. Begründung des Beschlusses dient der Planentwurf dem Ziel, die künftige Entwicklung der Windenergienutzung im Außenbereich zu steuern. Ohne die Festlegung von neuen Windenergiegebieten im Umfang von mindestens 1,4 % der Regionsfläche wären Windenergieanlagen spätestens ab dem 1.1.2028 im gesamten bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Region Mecklenburgische Seenplatte privilegiert.

 

Die Gemeinde Leizen wurde mit Schreiben des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte vom 02.10.2025 über den Entwurf zur Teilfortschreibung des RREP zu Windenergiegebieten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Auslegung der Unterlagen findet in der Zeit vom 13.10.2025 bis 12.12.2025 statt. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch im Internet einsehbar.

 

Im Gemeindegebiet der Gemeinde Leizen liegen gem. des Entwurfs der Teilfortschreibung des RREP zwei Vorranggebiete für Windenergieanlagen (siehe Anlage 2) sowie zwei übrige Potenzialflächen aus dem Vorentwurf:

  1. Vorranggebiet Nr. 87 Kogel mit einer Größe von 104 ha, belegen im Territorium der Gemeinden Leizen und Fünfseen
  2. Vorranggebiet Nr. 89 Fincken-Leizen mit einer Größe von 174 ha, belegen im Territorium der Gemeinden Fincken und Leizen
  3. Übrige Potenzialfläche Vorentwurf Nr. 86 und 88.

 

Der Anlagen 3 und 4 der Beschlussvorlage sind weitere Erläuterungen zur Entwicklung der genannten Vorranggebiete für Windenergieanlagen zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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