Beschlussvorlage - BV-30-2025-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Südmüritz – (Hebesatzsatzung).

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Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 hat die Gemeinde Südmüritz ihre Hebesätze für die Grundsteuer mit Beschlussfassung vom 18.06.2025 angepasst.

 

Empfehlung der Verwaltung war die Beschlussfassung eines aufkommensneutralen Hebesatzes.

 

Grundsteuer

Hebesatz 2024

Steuerertrag 2024

aufkommensneutraler Hebesatz 2025

aufkommensneutraler

Steuerertrag 2025

A

280

 27.411,13  

348

 27.411,13  

B

320

 84.967,85  

355

 84.967,85  

 

 

 

112.378,98

 

 

112.378,98

 

Die Gemeindevertretung ist dieser Empfehlung nicht gefolgt und hat für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 290 v. H. und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 330 v. H. beschlossen.

 

Das Aufkommen aus der Grundsteuer verringert sich für 2025 somit um 12.259,32 Euro.

 

Grundsteuer

Hebesatz 2025

Steuerertrag 2025

A

290

 22.152,14  

B

330

 77.967,52  

 

 

 

100.119,66

 

Für 2026 wird die Beschlussfassung eines aufkommensneutralen Hebesatzes (bezogen auf die Grundsteuererträge 2024) angestrebt.

 


Die Hebesätze und der Steuerertrag würden sich für 2026 wie folgt darstellen:

 

Grundsteuer

Messbeträge

(Stand 13.11.2025)

Hebesatz 2025

Steuerertrag 2025

A

7.638,67

359

 27.422,83  

B

23.626,52

360

 85.055,47  

 

 

 

 

112.478,30

 

Eine Übersicht der Hebesätze 2024, der aufkommensneutralen Hebesätze 2025 und der 2025 beschlossenen Hebesätze aller amtsangehöriger Gemeinden ist der angefügten Übersicht zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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