Beschlussvorlage - BV-30-2025-022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solzower Straße 11“ OT Vipperow der Gemeinde Südmüritz wird eingestellt.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solzower Straße 11“ OT Vipperow der Gemeinde Südmüritz einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz hat am 03.03.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solzower Straße 11“ OT Vipperow der Gemeinde Südmüritz beschlossen.

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war die Standortsicherung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes. Zwischenzeitlich hat keine weitere Bearbeitung des Planverfahrens stattgefunden.

 

Da der Betriebssitz des Gewerbetriebes künftig in die Gemeinde Rechlin verlagert werden soll, ist die Weiterführung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06 „Solzower Straße 11“ OT Vipperow der Gemeinde Südmüritz entbehrlich und wird somit eingestellt.

Der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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