Beschlussvorlage - BV-30-2025-019
Grunddaten
- Betreff:
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Einstellung des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Solzow" der Gemeinde Südmüritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Südmüritz
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Entscheidung
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26.11.2025
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Beschlussvorschlag
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Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Solzow“ der Gemeinde Südmüritz wird eingestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Solzow“ der Gemeinde Südmüritz einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Solzow" zurückzunehmen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz hat am 03.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Solzow“ beschlossen.
Mit Schreiben vom 01.07.2022 wurde ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Solzow" beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Eine Entscheidung des Ministeriums steht bis heute aus.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz hat mit Beschluss (BV-30-2025-009) vom 18.06.2025 die Festlegung von Kriterien für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemeinde Südmüritz mehrheitlich beschlossen.
Folgende Kriterien für die Standortwahl sind bei der Planung und Errichtung von raumbedeutsamen Photovoltaikfreiflächenanlagen im Territorium der Gemeinde anzuwenden:
- 1.000m Abstand zur Wohnbebauung in den Ortsteilen der Gemeinde
- Bodenschätzung Acker/Grünlandzahl unter 30
- keine Beeinträchtigung der touristischen Infrastruktur
- Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nur außerhalb von Schutzgebieten
- Erhalt von Sichtachsen, keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Erhalt der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern und der historischen Kulturlandschaft
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Solztow, befindet sich inmitten des Europäischen Vogelschutzgebietes DE 2642-401 „Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte“ (s. Übersichtskarte) und widerspricht somit dem festgelegten gemeindlichen Kriterienkatalog.
Das Bauleitplanverfahren wird folglich eingestellt.
Der Beschluss über die Einstellung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Solzow" ist zurückzunehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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741,9 kB
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