Beschlussvorlage - BV-30-2025-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt die in der Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Müritz" der Gemeinde Südmüritz vom 30.01.2020. 

Ab dem Jahr 2026 sollen die Gebührensätze je angefangene 0,1 ha berechnet werden.

ODER

Ab dem Jahr 2026 sollen die Gebührensätze je m² auf Grundlage der Gebühr je Hektar berechnet werden.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz bat das Amt Röbel-Müritz um Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes "Müritz" für die Gemeinde Südmüritz ab dem Jahr 2026.
In diesem Zuge wurde auf Grundlage des Beitragsbescheides 2025 des Wasser- und Bodenverbandes "Müritz" für die Gemeinde Südmüritz eine neue Kalkulation vorgenommen.
Bisher wurden die Gebührensätze je angefangene 0,5 ha berechnet.

Ab dem Jahr 2026 sollen die Gebührensätze je angefangene 0,1 ha berechnet werden.

ODER

Ab dem Jahr 2026 sollen die Gebührensätze je m² auf Grundlage der Gebühr je Hektar berechnet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 X

Ja, Produktkonto
55201 56430000
55201 43229000

 

 

 

 

 

 

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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