Informationsvorlage - IV-25-2025-052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Röbel/Müritz ist geschäftsführende Gemeinde des Amtes Röbel-Müritz. Die für die Verwaltung des Amtes entstehenden Kosten (Teilhaushalt 2) sind vom Amt zu erstatten und Bestandteil der Amtsumlage.

 

Die notwendige Kostenerstattung beläuft sich im Haushaltsjahr auf 4.826.600 Euro (s. Anlage Berechnung der Kostenerstattung).

Bestandteil der Kostenerstattung bilden u.a. auch die Personalstellen (s. Anlage Stellenplan Teilhaushalt 2), die durch die Amtsumlage 2026 finanziert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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