Beschlussvorlage - BV-25-2025-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Flurstücke 44/3, 45/2, 67/40, 29/7, 30/4, 29/18, 29/9 und 67/56 der Flur 23 in der Gemarkung Röbel dem öffentlichen Verkehr entsprechend § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) als Ortstraße mit dem Straßennamen "Am Hafen" zu widmen. 

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Sachverhalt

 Die o.g. Verkehrsfläche ist mit Grundstücksübertragungsvertrag vom 06.03.2024 der Stadt Röbel/Müritz übergeben worden, somit ist die Stadt Röbel/Müritz jetzt Träger der Straßenbaulast. Gemäß § 7 Abs. 3 StrWG M-V ist dies Voraussetzung für ein Widmungsverfahren.  Nach Fertigstellung der Stadtvillen ist die Fläche als verkehrsberuhigter Bereich (Vz. 325 StVO) ausgebaut und beschildert worden. Die angelegten Senkrechtparkplätze sind nicht Bestandteil der Verkehrsfläche und somit weiterhin in privatem Eigentum. Die Straße wird im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel unter der laufenden Nummer 88 mit der Bezeichnung "Am Hafen" geführt. Die Widmung ist entsprechend § 7 Abs. 2 StrWG M-V öffentlich bekanntzumachen. 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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