Beschlussvorlage - BV-25-2025-042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die 2. Änderung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Röbel/Müritz vom 14.12.2021. 

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

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Sachverhalt

Um das regelmäßige Reinigen der Straßen in der Stadt Röbel/Müritz zu optimieren, wurde die Möglichkeit der Erweiterung der Aufnahme weiterer Straßenzüge in die Reinigungsklasse 1 (Straßenreinigung und Winterdienst) von der Verwaltung geprüft. Durch die Aufnahme der neuen Straßen wird die ordnungsgemäße Straßenreinigung und Verkehrssicherheit gewährleistet. Es werden Kapazitäten seitens der mit der Straßenreinigung beauftragten Firma sowie seitens des Bauhofes der Stadt Röbel/Müritz geschaffen, um weitere Straßen in den Tourenplan der Straßenreinigung der Stadt Röbel/Müritz aufnehmen zu können. 

Gleichzeitig wird die Gebührenpflicht, entsprechend der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Röbel/Müritz, um die neuen Straßenzüge erweitert.

Die nachfolgend aufgeführten Straßen sollen künftig in den Geltungsbereich der Reinigungsklasse 1 (Straßenreinigung und Winterdienst) der Straßenreinigungssatzung der Stadt Röbel/Müritz - Anlage 1 - aufgenommen werden:  

  • - Am Hafen (neu), 

alle weiteren vormals Klasse 4: 

  • - Ringstraße 
  • - Am Gildekamp 
  • - Clara-Zetkin-Straße
  • - Am Weidehang
  • - Dr. -Kosmowski-Straße
  • - Gustav-Melkert-Straße
  • - Juri-Gagarin-Straße 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 X

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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