Beschlussvorlage - BV-04-2025-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bütow beschließt:

Variante A – Fortführung des Projektes
Die Gemeinde Bütow nimmt den Fördermittelbescheid des BAFA vom 24.09.2025 über 27.226 € an. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Fördermittelbescheides eine Ausschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsphasen 2 bis 4) für das Nahwärmenetz Bütow OT Bütow nach Bereitstellung der Mittel im Haushalt vorzubereiten und zu veröffentlichen.

Variante B – Abbruch des Projektes
Die Gemeinde Bütow beschließt, den Fördermittelbescheid vom 24.09.2025 nicht in Anspruch zu nehmen. Die Fördermittel werden an das BAFA zurückgegeben und das Projekt „Nahwärmenetz Bütow OT Bütow“ wird nicht weiterverfolgt.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 09.02.2024 (BV-04-2024-004) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz im Ortsteil Bütow beschlossen. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte mit Beschluss vom 21.03.2024 an die Firma BLS Energieplan GmbH. Die Machbarkeitsstudie wurde am 25.10.2024 abgeschlossen und am 11.11.2024 in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Nahwärmenetz für den Ortsteil Bütow sowohl technisch umsetzbar als auch wirtschaftlich darstellbar ist.

Die Studie zeigt, dass der jährliche Wärmebedarf der interessierten Anschlussnehmer bei rund 1.058 MWh liegt, woraus sich eine erforderliche Heizleistung von etwa 409 kW ergibt. Hauptziel ist die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner sowie kommunaler Gebäude mit einer zukunftsfähigen, sicheren und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Favorisiert wird die Nutzung der Abwärme des örtlichen Biogas-BHKWs, das bislang nur zu einem geringen Teil genutzt wird. Ergänzend sind Holzhackschnitzelkessel als Spitzenlast- und Redundanzanlagen vorgesehen. Weitere geprüfte Varianten wie Solarthermie oder Großwärmepumpen bestätigen, dass mehrere regenerative Erzeugungspfade möglich und realisierbar sind.

Mit dem geplanten Wärmenetz könnten bis zu 90 Prozent der bisherigen fossilen Wärmeerzeugung ersetzt und jährlich mehr als 130 Tonnen CO2 eingespart werden. Das Projekt trägt damit wesentlich zur Erreichung der kommunalen Klimaziele und zur Treibhausgasneutralität bis 2045 bei. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Machbarkeitsstudie zeigen, dass das Wärmenetz kostendeckend betrieben werden kann. Die Wärmegestehungskosten bewegen sich im üblichen Rahmen und sind für die Anschlussnehmer preislich konkurrenzfähig zu Öl und Gas. Besonders hervorgehoben wird die langfristige Preisstabilität im Vergleich zu fossilen Energieträgern.

Um keine Zeit zu verlieren, hat die Verwaltung bereits am 28.03.2025 einen Fördermittelantrag für die nächsten Planungsschritte gestellt. Mit Bescheid vom 24.09.2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Fördermittel in Höhe von 27.226 Euro bewilligt, was 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben entspricht. Die Gesamtkosten der Leistungsphasen 2 bis 4 belaufen sich auf rund 54.452 Euro, sodass der Eigenanteil der Gemeinde etwa 27.226 Euro beträgt. Der Eigenanteil ist nicht im Haushalt der Gemeinde eingeplant (außerplanmäßige Ausgabe). Die nicht im Haushalt der Gemeinde veranschlagten Kosten müssen vor Beginn der Ausschreibung über einen Deckungsvorschlag oder über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.

Die Gemeindevertretung hat nun zu entscheiden, ob das Projekt mit den nächsten Planungsschritten fortgeführt und die Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen oder ob der Fördermittelbescheid zurückgegeben und das Projekt nicht weiterverfolgt werden soll.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

27.226,00 EUR

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

54.452,00 EUR davon

27.226,00 EUR Eigenmittel und

27.226,00 EUR Fördermittel

 X

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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