Beschlussvorlage - BV-02-2025-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bollewick beschließt, den am 24.02.2022 gefassten Grundsatzbeschluss (Vorlage-Nr. 02-2022-003) zur Teilnahme am Kleinen Stadtverkehr Röbel/Müritz aufzuheben und somit ab dem Jahr 2026 keine neue Vereinbarung zur Anbindung der Gemeinde Bollewick an den Kleinen Stadtverkehr Röbel/Müritz abzuschließen.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Bollewick hatte im Februar 2022 beschlossen, sich am Kleinen Stadtverkehr Röbel/Müritz zu beteiligen. Seitdem wurde jährlich eine Vereinbarung zwischen der Stadt Röbel/Müritz und der Gemeinde Bollewick geschlossen. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, die Gemeinde in den städtischen Nahverkehr einzubinden, um sowohl für Einwohnende als auch für Gäste eine attraktive Verbindung nach Röbel/Müritz anzubieten. Ziel war es, die touristische Infrastruktur zu stärken, den Anschluss an die Angebote der Stadt Röbel/Müritz zu verbessern und eine zusätzliche Mobilitätsoption zu schaffen.

Die Teilnahme der Gemeinde Bollewick erfolgte seither auf der Grundlage jährlich neu geschlossener Vereinbarungen mit der Stadt Röbel/Müritz. Eine längerfristige vertragliche Bindung besteht nicht, sodass die Entscheidung über eine Fortführung oder Beendigung der Teilnahme zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden kann.

Inzwischen haben sich jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde spürbar verschlechtert. Angesichts wachsender Pflichtaufgaben wird es zunehmend schwieriger, freiwillige Leistungen wie die Beteiligung am Kleinen Stadtverkehr dauerhaft zu finanzieren.

Parallel haben sich mit dem Bürgerbusverein Elde-Quellgebiet (ELLI) sowie dem Rufbussystem des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (ILSE) verlässliche Partner im Bereich des öffentlichen und gemeinwohlorientierten Verkehrs etabliert. Diese Angebote werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Amtsbereiches gut angenommen, dienen in vielen Fällen auch als flexible Zubringer zum Linienverkehr der MVVG und tragen damit zur Sicherung der Mobilität im Alltag bei.

Die Gemeindevertretung sieht aus den genannten Gründen von einer weiteren Beteiligung am Kleinen Stadtverkehr ab 2026 ab.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 X

Ja, keine Aufwendungen mehr ab dem Jahr 2026

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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