Beschlussvorlage - BV-18-2025-037
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wakevida Wake- und Aquapark Müritz" der Gemeinde Rechlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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09.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
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die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung eines Wake- und Aquaparkes auf dem Claassee in der Gemeinde Rechlin.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 32 „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ der Gemeinde Rechlin.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ gelten soll, ist im südlichen Teil des Claassee gelegen und umfasst einen Teil des Flurstückes 1/120 der Flur 3 Gemarkung Rechlin.
Der Geltungsbereich ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Wake- und Aquapark“
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der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 32 „Wakevida Wake- und Aquapark Müritz“ der Gemeinde Rechlin ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
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die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch als vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vorhabenträger auszuarbeiten.
Sachverhalt
Der Vorhabenträger möchte in der Gemeinde Rechlin auf dem Claassee einen Wake- und Aquapark errichten und betreiben.
Das beabsichtigte Vorhaben hatte er im Februar 2025 dem Hauptausschuss der Gemeinde vorgestellt. Geplant ist eine Wakeboardanlage mit zwei im See fest installierten Masten, zwischen denen die Nutzer von einem Stahlseil gezogen hin und her fahren können. Die Anlage soll von April bis Oktober im Betrieb sein. Die Anbindung an das Seeufer bzw. der Zugang zur Anlage soll über einen Schwimmsteg erfolgen, auf dem sich auch ein kleines Funktionsgebäude (Büro, Ticketverkauf, Lager, Sanitäranlagen) befindet.
Außerdem ist auf der Wasserfläche ein Bereich für einen Aquapark geplant, in dem sich aufblasbare Module befinden, die zum Toben, Klettern und Spielen einladen.
Die Gemeindevertretung wurde in der Sitzung am 14.05.2025 über die Planungsidee in Kenntnis gesetzt und hat das beabsichtigte Vorhaben mit einem Grundsatzbeschluss mehrheitlich befürwortet.
Anfang September 2025 erfolgte eine erste Abstimmung mit dem Bau- und Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zum beabsichtigten Vorhaben und der erforderlichen Bauleitplanung sowie den dabei zu berücksichtigenden Sachverhalten.
Die Gemeinde Rechlin verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Darin ist der Claassee als Wasserfläche und Hafen dargestellt.
Die Wasserfläche des Claassees befindet sich im Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ferienhausgebiet am Claassee“ und der Satzung über 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hafen Claassee“.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 erfolgt in einem 2-stufigen Regelverfahren nach BauGB.
Kosten für die Erarbeitung und die spätere Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Rechlin nicht, diese werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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621,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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