Beschlussvorlage - BV-20-2025-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03 "Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost" der Gemeinde Sietow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr Sietow
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss Sietow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sietow
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Entscheidung
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16.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow beschließt:
- der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 "Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost" der Gemeinde Sietow sowie die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand August 2025) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- der Vorentwurf inklusive Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz, Bauamt.
Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs.1 und 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
- der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 03 „Erweiterung Wohngebiet Sietow Ost“ vom 05.12.2024 wurde das städtebauliche Planungsverfahren zur Entwicklung eines Wohnungsbaustandortes auf Flächen in der Gemeinde Sietow begonnen.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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