Beschlussvorlage - BV-18-2025-036
Grunddaten
- Betreff:
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Billigung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 29 "Am kleinen Meer" und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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09.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
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das Flurstück 135/2 der Flur 2 Gemarkung Vietzen wird mit in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 29 „Am kleinen Meer“ einbezogen.
Die Änderung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
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der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am kleinen Meer“ der Gemeinde Rechlin (Stand Oktober 2025) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am kleinen Meer“ der Gemeinde Rechlin erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 05.05.2022 wurde das förmliche Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Am kleinen Meer“ der Gemeinde Rechlin förmlich eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich im Müritz-Anzeiger Nr. 13/2022 bekannt gemacht.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Flurstück, auf dem sich der Aussichts- und Rodelberg befindet, noch nicht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes zugeordnet. Dies soll nunmehr erfolgen und die Nutzung als öffentliche Grünfläche mit Spielplatz sowie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden.
Durch das beauftragte Planungsbüro wurde zwischenzeitliche der Vorentwurf der Planung vorgelegt, um die im Bauleitplanverfahren erforderlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Anlagen
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1
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