Beschlussvorlage - BV-18-2025-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin fasst folgenden Beschluss:

  1. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens zur Erstellung eines Transformationsplanes für das Fernwärmenetz in der Gemeinde Rechlin (Teilgebiete Rechlin Nord und Rechlin Süd) wird genehmigt. 
  2. Die Änderung des bestehenden Fördermittelantrags beim BAFA, Reduzierung des Untersuchungsgebietes ausschließlich auf das Gebiet Rechlin Süd, wird genehmigt.  
  3. Ein neues Vergabeverfahren für die Erstellung eines Transformationsplanes bezogen auf das Untersuchungsgebiet Rechlin Süd  ist unter Anwendung der nationalen Vergabevorschriften vom Amt einzuleiten und durchzuführen. Die in der Anlage befindliche Leistungsbeschreibung wird gebilligt. Das 100%ige Zuschlagskriterium des neuen Vergabeverfahrens ist der Preis.
  4. Der Zuschlag auf die neue Ausschreibung darf erst nach Fördermittelzusage erfolgen. 
  5. Für das Untersuchungsgebiet Rechlin Nord soll das Amt vorerst weder einen Fördermittelantrag stellen noch eine Ausschreibung vorbereiten.
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Sachverhalt

In der ursprünglichen Planung des Projektes, Transformationsplan für ein Fernwärmenetz in der Gemeinde Rechlin, war vorgesehen, das gesamte Gemeindegebiet Rechlin – sowohl „Rechlin Süd“ verbunden mit „Rechlin Nord“ (insgesamt „Rechlin komplett“) – untersuchen zu lassen. Am 17.03.2025 beantragte die Gemeinde Rechlin daher entsprechende Fördermittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aufgrund der langen Trassenführung ohne nennenswerte Abnehmer wurde diese Planung aus Kostengründen verworfen und das beabsichtigte Fernwärmenetz nur auf ausgewählte Teilgebiete der Gemeinde („Rechlin Süd“ und ein Teilgebiet von „Rechlin Nord“, siehe Anlage 3 und 4 der Leistungsbeschreibung zur alten Ausschreibung) erstreckt. Über die veränderten Projektbedingungen wurden das BAFA informiert. 

Die Ausschreibung zur Erstellung eines Transformationsplanes für die ausgewählten Teilgebiete wurde entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 10.07.2025 (BV-18-2025-029) am 12.07.2025 veröffentlicht und die Submission am 05.08.2025 durchgeführt. Es haben 15 Bieter ein Angebot für die Ausschreibung abgegeben. 

Mit Schreiben vom 10.09.2025 teilte das BAFA unerwartet mit, dass das Projekt in dieser Form nicht, sondern lediglich das Teilgebiet "Rechlin Süd" als Transformationsplan gefördert werden könne. Das Untersuchungsgebiet "Teilgebiete Rechlin Nord" sei als autarkes Wärmenetz zu betrachten, dessen Untersuchung nicht als Transformationsplan, sondern als Machbarkeitsstudie förderfähig sei. Hierfür müsse jedoch ein eigener neuer Antrag bei BAFA gestellt werden. Der bestehende Fördermittelantrag dürfe bis zum 09.10.2025 auf das Untersuchungsgebiet "Rechlin Süd" angepasst werden. Hierfür seien eine neue Projektskizze und ein neues Richtpreisangebot binnen Frist einzureichen. 

Nach Beratung mit dem dringend einberufenen Energie-Begleitausschuss der Gemeinde am 18.09.2025 wurde das weitere Vorgehen abgestimmt. Der Beschlussvorschlag ist die Umsetzung dieser Abstimmung.

Da sich aufgrund der Mitteilung des BAFAs vom 10.09.2025 die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich verändert haben (keine Förderfähigkeit des Projektes), wurde die laufende Ausschreibung aufgehoben und die Bieter hierüber am 22.09.2025 informiert. Die Gemeindevertretung genehmigt dieses Vorgehen (Punkt 1 des Beschlussvorschlages). 

Am 23.09.2025 wurden dem BAFA die für die Anpassung des bestehenden Fördermittelantrages erforderlichen Unterlagen übersandt. Die Gemeindevertretung genehmigt dieses Vorgehen (Punkt 2 des Beschlussvorschlages).

Für das Untersuchungsgebiet "Rechlin Süd" soll eine neue Ausschreibung für die Erstellung eines Transformationsplanes durchgeführt werden. Für diese neue Ausschreibung wurde die Leistungsbeschreibung angepasst (siehe Anlage), die durch die Gemeindevertretung gebilligt wird. Alle anderen Ausschreibungsunterlagen können unverändert aus der alten Ausschreibung verwendet werden. Zur Information wird der unverändert gebliebene Referenznachweis beigefügt. Das Zuschlagskriterium soll auch bei dieser Ausschreibung zu 100% der Preis sein (Punkt 3 des Beschlussvorschlages).

Das Untersuchungsgebiet "Rechlin Nord" soll vorerst in der Planung nicht weiter betrachtet werden. Ein Fördermittelantrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie sowie eine entsprechende Ausschreibung sollen vorerst nicht erstellt werden (Punkt 4 des Beschlussvorschlages). 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

   x 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

   x

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

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Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

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Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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