Beschlussvorlage - BV-25-2025-035
Grunddaten
- Betreff:
-
Überdachung der Freilichtbühne
im Bürgergarten Röbel/Müritz
Einleitung von Vergabeverfahren für Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maik Schuldt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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11.09.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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16.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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30.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Die Maßnahme „Überdachung der Freilichtbühne im Bürgergarten Röbel/Müritz“ fortzuführen.
- Die Vergabeverfahren für die Bauleistungen Los 01 – Erd- und Gründungsarbeiten sowie Los 02 – Stahl- und Membranarbeiten sind einzuleiten.
- Die Vergabeverfahren sind unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Vergabevorschriften durchzuführen.
Sachverhalt
Vorhaben:
Im Sinne einer nachhaltigen Weiterentwicklung und Nutzung des Röbeler Haus des Gastes als zentralen Veranstaltungsort beabsichtigt die Stadt Röbel/Müritz für die Freilichtbühne im dazugehörigen Bürgergarten eine Überdachung zu installieren.
Für die Maßnahme wurde am 06.03.2024 bei der LEADER-Aktionsgruppe Mecklenburgische Seenplatte – Müritz ein Antrag auf Zuwendung gestellt. Dieser wurde am 14.08.2024 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt positiv beschieden. Bei der zugesagten Förderung handelt es sich um einen Satz von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 300.000,00 €. Von diesem Betrag sind dann wiederrum 20% = 60.000,- € an LEADER als nationale Kofinanzierung zurück zu zahlen. Die Fördersumme beläuft sich somit auf 240.000,00 €.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Realisierung der Maßnahme belaufen sich auf 610.000,00 €, von denen, nach Abzug der Fördersumme, ein Eigenanteil i.H.v. 370.000,00 € für die Stadt Röbel/Müritz verbleibt.
Für die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen wurde ein Ausschreibungsverfahren nach Unterschwellenvergabeordnung durchgeführt und die Planungsleistungen im Anschluss vergeben. Vom beauftragten Planungsbüro wurde mit der Fortführung der Planung die Kostenberechnung weitergeführt.
Aktueller Kostenstand:
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Titel |
Kosten [€] |
Bemerkung |
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Erwartete Gesamtkosten |
ca. 610.000,00 |
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Planungskosten beauftragt |
ca. 100.000,00 |
BV-25-2025-007 |
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Baugrunduntersuchung beauftragt |
ca. 3.400,00 |
BV-25-2025-007 |
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Noch zur Verfügung stehend |
ca. 506.600,00 |
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Los 01 – Erd- und Gründungsarbeiten |
ca. 115.000,00 |
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Los 02 – Stahl- und Membranarbeiten |
ca. 365.000,00 |
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Noch zur Verfügung stehend |
ca.26.600,00 € |
Prüfstatiker, Elektroinstallation, usw. |
Vergabeverfahren:
Die erwartete Gesamtsumme der zu beauftragenden Bauleistungen beläuft sich auf ca. 480.000,00 € Brutto, 403.400,00 € Netto. Ab dem 01.01.2024 gilt bei öffentlichen Bauaufträgen ein EU-Schwellenwert von 5.538.000,- € ohne USt. Die hier betrachteten Leistungen liegen deutlich unter diesem Schwellenwert. Daher können die nationalen Vergabevorschriften angewandt werden.
Nach § 5 Abs. 1 der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) ist für Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1.000.000,- € (Netto) die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig.
Da dieser Grenzwert nicht überschritten wird, wird empfohlen, jeweils eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
