Beschlussvorlage - BV-25-2025-039
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebung eines Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Gundula Reincke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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11.09.2025
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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16.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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30.09.2025
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Sachverhalt
Die vorhandene Satzung aus dem Jahr 2016 ist auf Grund der geänderten Rechtslage und der Erneuerung des Fahrzeugbestandes nicht mehr rechtssicher. Die neuen Fahrzeuge sind eingearbeitet und sämtliche Kosten müssen nunmehr minutengenau abgerechnet werden.
Die Kostenkalkulation basiert auf den tatsächlichen und vollständigen Ausgaben für die gesamte Unterhaltung und Sicherung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Röbel/Müritz in den Jahren 2022 bis 2024.
Die zum Teil erheblichen Unterschiede in der Kostenkalkulation 2025 zu den Beträgen aus 2016 ergeben sich aus:
- Die Gebäudekosten werden laut Anlagenbuchhaltung mit einer Nutzungsdauer von 80 Jahren angesetzt, bisher war in der Kalkulation eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Damit ergibt sich eine geringere Abschreibung
alt: 27000 € neu: 13680,98 €.
Zudem wird in der Anlagenbuchhaltung ein „Ertragszuschuss/Zuweisungen von Gemeinden“ (also Förderung) über einen Zeitraum von 80 Jahren mit einem Betrag von -5.567,06 € angesetzt, der den Abschreibungswert mindert.
Für die Gebäudekosten werden laut Anlagenbuchhaltung keine kalkulatorischen Zinsen gebucht, gleiches gilt für die Fahrzeuge.
Hinweis: die Gebäudekosten werden anteilig auf die Fahrzeuge ungelegt
- Aktuell wird nur für 2 Fahrzeuge eine Abschreibung gebucht.
Der neue Rüstwagen RW mit 30.963,14 € Abschreibung jährlich.
Der neue Mannschaftstransportwagen MTW wurde im Jahr 2024 beschafft, damit erfolgt in 2024 nur ein Teil der Abschreibung in Höhe von 593,49 €. Die volle Abschreibung in Höhe von 7121,87 € beginnt erst ab 2025.
Im letzten Kalkulationszeitraum wurden für die Fahrzeuge LF 16/12 und TLF 16/25 Abschreibungen gebucht und angesetzt. Für diese Fahrzeuge ist die entsprechende Nutzungsdauer für eine Abschreibung abgelaufen.
Die dargestellten Kosten für die Drehleiter des Amtes beschränken sich auf die Unterbringungskosten im Gebäude der FFw Röbel/Müritz. Diese Kosten und die entsprechenden Personalkosten werden bei kostenpflichtigen Einsätzen dem Amt in Rechnung gestellt. Der Kostenbescheid aus dieser Rechnung und den Fahrzeugkosten der Drehleiter wird durch das Amt erstellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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87,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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90,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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92,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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92,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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177,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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180,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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179 kB
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9
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(wie Dokument)
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176,7 kB
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10
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(wie Dokument)
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177,4 kB
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11
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(wie Dokument)
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175,3 kB
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