Beschlussvorlage - BV-11-2025-006
Grunddaten
- Betreff:
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Weiterführung der Planungen für das Nahwärmenetz in der Gemeinde Kieve (LPH2 bis LPH4)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Matthias Radtke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kieve
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Entscheidung
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18.07.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve beschließt die Weiterverfolgung der Planung eines Nahwärmenetzes gemäß der in der BEW-Machbarkeitsstudie definierten Vorzugsvariante 1 (zentrales Wärmenetz mit Luft-Wasser-Wärmepumpen).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel nach Modul 1 der BEW für die Leistungsphasen 2 bis 4 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu beantragen.
3. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt die Ausschreibungsunterlagen für die Planungsleistungen (LPH 2 bis 4) vorzubereiten.
4. Die Gemeinde erklärt sich bereit, bei positivem Förderbescheid den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von ca. 50.000 EUR (voraussichtlich 50 % der zuwendungsfähigen Planungskosten in Höhe von 100.000 EUR) im Gemeindehaushalt entsprechend darzustellen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Kieve verfolgt das Ziel, ihre Wärmeversorgung langfristig bezahlbar, sicher und klimafreundlich zu gestalten. In diesem Zusammenhang hat die Gemeindevertretung am 19.03.2024 (BV-11-2024-002) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Nahwärmenetzes beschlossen. Den Auftrag erhielt die Firma BLS Energieplan GmbH (Berlin), welche die Studie im Rahmen des Moduls 1 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erstellt hat.
Im Ergebnis wurden drei technische Versorgungsvarianten erarbeitet, verglichen und hinsichtlich ihrer technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Machbarkeit bewertet. In einer Abschlusspräsentation am 11.11.2024 stellte der Dienstleister die Studie vor. Die Variante 1 – ein zentrales Wärmenetz mit Luft-Wasser-Wärmepumpen – wurde aufgrund ihrer guten Wirtschaftlichkeit, der Nutzung erneuerbarer Energiequellen und der einfachen Umsetzbarkeit als Vorzugsvariante empfohlen. Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 13.12.2024 mit dieser Empfehlung befasst und diese Entscheidung mit einem Beschluss bekräftigt.
Die nun vorgeschlagene Beschlussfassung dient dem Zweck, möglichst zügig die nächsten Planungsschritte (Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI) vorzubereiten und einzuleiten, um auf Grundlage der fundierten Vorplanung und Förderfähigkeit zeitnah in die Umsetzung einsteigen zu können. Die geschätzten Planungskosten für die LPH 2 bis 4 liegen bei ca. 100.000 EUR.
Die Variante 1 sieht ein zentrales Wärmeerzeugungskonzept mit drei Luft-Wasser-Wärmepumpen (jeweils 200 kW) und einem zentralen Wärmespeicher vor. Die erzeugte Wärme wird über ein Nahwärmenetz an die angeschlossenen Gebäude verteilt. Die Wärmeverteilung erfolgt über ein konventionelles, gedämmtes Rohrnetz. In den Gebäuden sind indirekte Übergabestationen vorgesehen.
Die Stromversorgung der Wärmepumpen soll möglichst weitgehend durch eine geplante benachbarte Freiflächen-Photovoltaikanlage erfolgen, die über eine Direktleitung angeschlossen wird. Für die Nachtstunden ist die Nutzung eines Batteriespeichers oder – alternativ – eines größeren Wärmespeichers vorgesehen. Ein elektrisch betriebener Heizstab (E-Kessel) dient als Redundanz.
Die geplante Vorlauftemperatur beträgt 75 °C. Damit können ca. 80 % der angeschlossenen Gebäude ohne Anpassung der Heiztechnik versorgt werden. Für die übrigen Haushalte sind ergänzende Effizienzmaßnahmen vorgesehen, die ggf. durch Fördermittel finanziert werden können.
Die Wärmegestehungskosten liegen in einem wirtschaftlich tragfähigen Bereich, insbesondere durch den hohen Anteil von Direktstrom aus der PV-Anlage, der netzentgeltfrei genutzt werden kann.
