Beschlussvorlage - BV-18-2025-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rechlin beschließt, den Mitgliedern des Wahlvorstandes der Gemeinde Rechlin als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag 30,00 € zuzüglich der gesetzlich Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in).

 

§ 14 LKWO M-V – Aufwandsentschädigung (zu § 12 LKWG)

(1) Eine Aufwandsentschädigung erhalten vorbehaltlich des § 12 Absatz 3 Satz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes die Mitglieder der Wahlausschüsse für die Teilnahme an einer nach § 10 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes einberufenen Sitzung und die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag. Die Aufwandsentschädigung beträgt je 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder. Der Kreistag kann für die Mitglieder des Kreiswahlausschusses, die Gemeindevertretung kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und für die Mitglieder der Wahlvorstände höhere Aufwandsentschädigungen beschließen, die auch nach weiteren Funktionen differenziert werden können.

 

Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Rechlin zusätzlich finanzielle Mittel bereit.

 

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung wird ab dem 01.01.2026 auf 30,00 € pro Person festgelegt. 

 

Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für seine Tätigkeit pro Tag nicht mehr 25,00 € sondern 55,00 €. (65,00 € der Wahlvorsteher/in)

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Produktkonto 12100

 

 

 

 

 

 

                           50190000

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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