Beschlussvorlage - BV-02-2025-011
Grunddaten
- Betreff:
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vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 00 "Agri-PV-Anlage Bollewick" - Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen zum geänderten Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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03.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
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die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum geänderten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 00 „Agri-PV-Anlage Bollewick“ der Gemeinde Bollewick (Stand November 2024) erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen im Amt Röbel-Müritz. Die Internetseite zur Einsichtnahme in die Unterlagen und die Dauer der Veröffentlichungsfrist sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick hat am 24.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bollewick“ beschlossen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde die Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ festgelegt. Mit dem geänderten Vorentwurf wird die Errichtung einer Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage beabsichtigt und somit die Zweckbestimmung des Plangebietes grundlegend geändert.
Der Beschluss (BV 02-2024-021) über den geänderten Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand November 2024) wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 27.11.2024 beschlossen.
Ebenfalls wurde beschlossen, den am 05.10.2023 eingereichten Antrag auf Zielabweichung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bollewick“ beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zurück zu ziehen, da für die nun beabsichtigte Errichtung einer Agri-PV-Anlage kein Antrag auf Zielabweichung notwendig ist. Der Antrag auf Zielabweichung wurde am 15.01.2025 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zurückgezogen.
Weiterhin wurde beschlossen, die Planungsabsichten der unteren Raumordnungsbehörde mitzuteilen, da raumbedeutsame Planungen bei der zuständigen Raumordnungsbehörde durch die Gemeinde anzuzeigen sind. Mit Schreiben vom 15.01.2025 wurden die Planungsabsichten dem Amt für Raumordnung und Landesplanung mitgeteilt und eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz eingeholt.
Aufgrund der grundlegenden Veränderungen im Vorentwurf hinsichtlich der Zweckbestimmung des Plangebietes wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erneut durchgeführt.
Kosten für die Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entstehen der Gemeinde Bollewick nicht. Diese werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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368 kB
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