Beschlussvorlage - BV-20-2025-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Unterstützung des Nachbarschaftsfahrdienst e.V. für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Sietow
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Entscheidung
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03.07.2025
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Sachverhalt
Der Nachbarschaftsfahrdienst e.V. bittet mit Schreiben vom 05.05.2025 um eine finanzielle Unterstützung, damit die bereits bestehenden Projekte weiter umgesetzt und neue Projekte und Ideen ins Leben gerufen werden können. Der geleistete Service wird, hier in ländlicher Umgebung, weiter wachsend durch die Bevölkerung genutzt. Nicht mehr nur für ältere Menschen ist der ELLI Bus eine große Unterstützung, um im ländlichen Raum mobil zu bleiben, sonder auch Kitas, Schulklassen etc. nutzen steigend das Angebot des ELLI Busses. Fahrten zum Arzt, zum Einkaufen etc. können damit eigenständig durch die Nutzer des Elli Busses umgesetzt werden. Die Unterhaltung des Vereins läuft auf ehrenamtlicher Basis und kann nur durch finanzielle Unterstützung erhalten werden. Bereits in der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Sietow am 06.06.2024 wurde eine Bezuschussung des Projektes ab 2025 wohlwollend entsprochen. So hat die Gemeinde Sietow den Nachbarschaftsfahrdienst e.V. mit monatlichen Zahlungen unterstützt. Nur durch geldliche Unterstützungen ist dieses Angebot, basierend auf ehrenamtlicher Basis, in der angebotenen Struktur umsetzbar und erweiterbar. Es sollte auch für das Jahr 2025 eine monatliche Unterstützung geleistet werden, um das Projekt weiter zu planen und weiter zu stärken. Für die Einhaltung aller erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Genehmigungen ist ausschließlich der Nachbarschaftsfahrdienst e.V. zuständig. Zwischen der Gemeinde Sietow und dem Nachbarschaftsfahrdienst e.V. ist eine Vereinbarung über die Unterstützung im Jahr 2025 abzuschließen. Der Verein muss einen Verwendungsnacheis über den ordnungsgemäßen Einsatz der finanziellen Unterstützung bis zum 31.01.2026 beim Amt Röbel-Müritz einreichen. Über eine finanzielle Unterstützung in den Folgejahren wird zu gegebener Zeit erneut in der Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow abgestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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