Beschlussvorlage - BV-30-2025-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt die Grundsätze für Geldanlagen der Gemeinde Südmüritz (Anlagerichtlinie).

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Sachverhalt

Durch § 56 Absatz 2 Satz 4 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) wurde der Erlass einer von der Gemeindevertretung zu beschließenden Anlagerichtlinie verbindlich vorgegeben, in der die Kommunen die Grundsätze ihrer Geldanlagen zu regeln haben.
Gemäß § 19 a Absatz 1 Satz 1 der Gemeindekassenverordnung-Doppik ist eine Geldanlage im Sinne des § 56 Absatz 2 KV M-V die Anlage vorübergehend nicht zur Liquiditätssicherung benötigter Finanzmittel.


In der Anlagerichtlinie werden die Grundlagen für die Anlage des Geldvermögens geregelt (u.a. zulässige Geldanlageprodukte, Anforderungen an Kreditinstitute, Zuständigkeiten, Dokumentations- und Berichtspflichten).

 

Grundlage der Anlagerichtlinie bildet die vom Land Mecklenburg-Vorpommern herausgegebene Praxishilfe zur Anlagerichtlinie für Geldanlagen einer Gemeinde, welche die Standarts entsprechend der Vorgaben des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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