Beschlussvorlage - BV-25-2025-022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz. Der Jahresüberschuss beträgt 19.342,66 €.

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2020 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Röbel/Müritz wurde durch eine Verwaltungsprüfungsgesellschaft aus Rostock, NKHR-Beratung, erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Röbel/Müritz hat den Jahresabschluss 2020 für das städtebauliche Sondervermögen gemäß dem Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie einer Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt am 31.12.2020          2.772.926,78 €

Das Jahresergebnis 2020 im Ergebnishaushalt beträgt             19.342,66 €

Der liquide Bestand beträgt am 31.12.2020               95.824,09 €

 

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus Vorjahren (95.047,56 €) mit insgesamt 114.390,22 € erreicht. Der Haushaltsausgleich im Finanzhauhalt wurde nicht erreicht (-67.337,71 €).

 

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist der Kommunalaufsicht unverzüglich mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wann und wo über 10 Werktage die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt. Zu den auszulegenden Unterlagen gehört auch der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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