Beschlussvorlage - BV-25-2025-019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung hebt den Beschluss der Anlagerichtlinie vom 25.02.2025 (BV-25-2025-001) auf.

 

2. Die Stadtvertretung beschließt die Grundsätze für Geldanlagen der Stadt Röbel/Müritz (Anlagerichtlinie) neu.

Reduzieren

Sachverhalt

Durch § 56 Absatz 2 Satz 4 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) wurde der Erlass einer von der Stadtvertretung zu beschließenden Anlagerichtlinie verbindlich vorgegeben, in der die Kommunen die Grundsätze ihrer Geldanlagen zu regeln haben.
Gemäß § 19 a Absatz 1 Satz 1 der Gemeindekassenverordnung-Doppik ist eine Geldanlage im Sinne des § 56 Absatz 2 KV M-V die Anlage vorübergehend nicht zur Liquiditätssicherung benötigter Finanzmittel.


In der Anlagerichtlinie werden die Grundlagen für die Anlage des Geldvermögens geregelt (u.a. zulässige Geldanlageprodukte, Anforderungen an Kreditinstitute, Zuständigkeiten, Dokumentations- und Berichtspflichten).

 

Mit Beschlussvorlage 25-2025-001 hat die Stadtvertretung am 25.02.2025 eine Anlagerichtlinie beschlossen. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wurde seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde darauf verwiesen zusätzlich die Regelung zur Berichtspflicht gegenüber der Stadtvertretung aufzunehmen. Dem soll in der neu zu beschließenden Anlagerichtlinie mit dem zusätzlichen Paragraphen zur Berichtspflicht: "Der Stadtvertretung ist jährlich ein Bericht über die Entwicklung der Geldanlagen und der freien Liquidität vorzulegen." Rechnung getragen werden. Der ursprüngliche Beschluss ist auzuheben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...